Nur ein Anruf, aber eine absolute Pflicht!
Wer Bienenvölker aufstellt muss dieses dem zuständigen Veterinäramt anmelden. Dieses pflegt mit den Daten ein Kataster, das dann im Seuchenfall, wie etwa bei der Amerikanischen Faulbrut einen Sperrbezirk verhängt, damit sich die Seuche nicht ausbreiten kann.
Die Meldung kann formlos erfolgen und kann sogar telefonisch erledigt werden. Aus aktuellem Anlass empfehlen wir die Meldung per Email, da man keine Bestätigung erhält, kann über die beim Imker abgeheftete Mail im Zweifel auch später noch nachvollzogen werden, dass die Völker tatsächlich korrekt gemeldet wurden. Ebenfalls empfiehlt es sich aus aktuellem Anlass, seine Meldung überprüfen zu lassen, ob die Daten auch tatsächlich korrekt aufgenommen wurden.
Ein Versäumnis der Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeld geahndet. – Es versteht sich von selbst, dass man einen Bienenstand auch wieder abmeldet, wenn dort dauerhaft keine Bienen mehr aufgestellt werden. Nur so kann das behördliche Kataster auch aktuell sein.
Bei der Meldung jedes einzelnen Bienenstands muss die Liegenschaft/Flur exakt angegeben werden! Das hessische Geoportal erleichtert die Ermittlung des Werts ungemein.