Alle Dokumente der Webseite des Imkervereins finden Sie hier nochmals in einer Sektion zusammengefasst. Verträge und Vereinbarungen, die Ihrer Unterschrift bedürfen, müssen stets im Original vorliegen, sprich postalisch an den Vorstand geschickt werden. Kopien, Fax oder Scan haben keine juristische Wirkung und werden daher nicht berücksichtigt. Insbesondere bei Aufnahmeanträgen und SEPA-Mandaten bedenken Sie bitte, dass Sie einen Vertrag mit der Imkerverein Kassel, dem Landesverband Hessischer Imker und dem Deutschen Imkerbund abschließen. Daher ist die Rechtssicherheit zu beobachten. Gleiches gilt für Kündigungen der Mitgliedschaft: Ohne schriftliche Mitteilung mit Datum und Unterschrift kann eine Kündigung nicht bearbeitet werden.
AUFNAHMEANTRAG - ACHTUNG: Die Bearbeitung und damit die Eingangsbestätigung kann bis zu 4 Wochen in Anspruch nehmen!
Imker-Global-Versicherung (Änderungen ab 2015)
Imker-Global-Versicherung (Formular zur Schadensanzeige)
Ummeldung bei Vereinswechsel (Formular)
Bienenstandsmeldung beim Veterinäramt (Muster-Formular)
Wenn Sie als Anbieter Ihres Honigs auf der Webseite des Imkervereins Kassel gelistet werden wollen, schicken Sie diese Einverständniserklärung an den Vorstand:
Zustimmung zur Veröffentlichung persönlicher Daten (Formular)
Scharf kalkulieren oder einfach nur verscherbeln: Kalkulation des Honigpreises
Vortrag: Honigvermarktung und Honigpreisbildung von Heike Klein
Honigpreiskalkulation von Heike Klein:
Open Office Version: honigpreisbildung-kalkulation-muster-v1-1
Die Besteuerung der Imker: Ein Vortrag der Steuerberater Kulschewski & Partner vom 14.03.2016
Verpackung / Honiggläser
Merkblatt des D.I.B. zum Verpackungsgesetz