Am 16.03.2022 und 17.03.2022 wurde in den Gemarkungen Niedenstein, Wichdorf und Ermetheis im Schwalm-Eder-Kreis (Allgemeinverfügung) und in der Gemarkung Ehrsten im Landkreis Kassel (Allgemeinverfügung) der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt und Sperrbezirke festgelegt.
Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk werden unverzüglich amtstierärztlich untersucht. Diese Untersuchung wird frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Behandlung oder Tötung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker wiederholt. Die Besitzer von Bienenvölkern und Bienenständen oder deren Vertreter sind verpflichtet, zur Durchführung dieser Untersuchungen die erforderliche Hilfe zu leisten.
- Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
- Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
- Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
- Ausgenommen sind Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die
erforderlichen Einrichtungen zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden und für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist.
Karten der ausgewiesenen Sperrbezirke:
Wer Bienenstände innerhalb des Sperrgebiets hat und bislang noch nie mit AFB zu tun hatte, sollte sich die Allgemeinverfügung dringend durchlesen und die Anordnungen befolgen. Alle Nicht-Betroffenen dürfen es natürlich auch durchlesen…